Ich bin als psychologische Psychotherapeutin in Privatpraxis (kein Kassensitz) tätig.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind und bei mir eine Psychotherapie beginnen möchten, ist dennoch eine Kostenerstattung im Einzelfall möglich. Hierzu müssen Sie Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung nachweisen, dass Sie bei Vertragspsychotherapeuten (mit Kassensitz) unzumutbar lange Wartezeiten in Kauf nehmen müssten. Mehr als drei bis fünf Anfragen und eine Wartezeit von 6-12 Wochen sind in der Regel nicht zumutbar. Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Kasse, ob Kostenerstattung möglich ist und welche Nachweise Sie genau erbringen müssen. Die Kasse ist verpflichtet eine angemessene Versorgung für Sie sicherzustellen. Gerne bin ich Ihnen beim Antragsverfahren zur Kostenerstattung behilflich.