Die Kostenübernahme ist in der Regel problemlos möglich. Der Umfang der Leistungen hängt von ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab (z. B. volle Kostenübernahme oder Jahreskontingent von 30 Stunden). Bei einigen privaten Versicherungen muss nach den probatorischen Sitzungen ein Therapieantrag gestellt werden, bei anderen reicht die Rechnungsstellung durch die behandelnde Psychotherapeutin.