Beihilfe

Die Regelungen der Beihilfe (Beamtenversorgung) orientieren sich an denen der gesetzlichen Krankenkassen. Sie haben die Möglichkeit, vor Therapiebeginn Probesitzungen in Anspruch zu nehmen. Für die Leistungszusage zur Psychotherapie muss ein ausführlicher Antrag durch die Psychotherapeutin gestellt werden.